Kindergelderhöhung 2016
Eine weitere Kindergeld Erhöhung (2.Stufe) kommt ab dem 01.01.2016 um weitere 2,00 €
von 188,00 € auf 190,00 € für das 1. Und 2. Kind
von 194,00 € auf 196,00 € für das 3. Kind
von 219,00 € auf 221,00 € ab dem 4. Kind
Einführung des (IdNr) Kontrollverfahren Kindergeld
Ab 2016 müssen Antragsteller ihre steuerliche Identifikationsnummer bei Neuantrag zwingend mit angeben. Gleichzeitig muss auch die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes mit angegeben werden. Hierzu haben die Familienkassen ihre Antragsformulare entsprechend angepasst.
Mit der Einführung dieses Verfahrens will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es zu keinen Doppelzahlungen von Kindergeld kommt, da die steuerliche Identifikationsnummer individuell und einmalig für jeden Bürger vergeben wird.
12.01.2016