Änderungen ab 1. Januar 2018
Kindergeld Erhöhung
Zum 01.01.2018 werden die Kindergeld Sätze um jeweils zwei Euro je Kind angehoben. Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld von bisher 192,00 € auf 194,00 €. Für das dritte Kind von 198,00 € auf 200,00 € und ab dem vierten Kind von 223,00 Euro auf 225,00 €.
Hartz IV Satz steigt um sieben Euro
Der Hartz IV Satz (Arbeitslosengeld II) steigt 2018 um 7 Euro auf monatlich 416,00 €. Für Paare in einem Hartz IV Haushalt erhöht sich die monatliche Zahlung um 6 Euro auf 374,00 € pro Person.
Hartz- Empfänger müssen nur noch alle 12 Monate einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, - es soll eine Bagatellgrenze geben, wonach vom Jobcenter zu viel erbrachte Beträge bis 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden sollen. - Zieht ein Hartz-IV-Empfänger in eine neue Wohnung um, die nicht größer aber teurer als die alte Wohnung ist, bezahlt das Jobcenter die Miete nur noch in Höhe der alten Miete. - Benötigt ein Hartz-IV-Empfänger dringend einen neuen Kühlschrank oder andere Anschaffungen, sollen in Zukunft Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertrag gezahlt werden. - schärfere Sanktionen bis zu kompletten Kürzungen bei Meldeversäumnissen - Deutschland darf Zuwanderern aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. - Wenn ein Hartz-IV-Aufstocker für seine gemachte Arbeit ein Trinkgeld bekommt, so darf dieses nicht angerechnet werden. Trinkgeld ist kein Einkommen, sondern eine freiwillige Zuwendung.
Weiterhin hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass eine Brillenreparatur nicht aus dem Hartz IV Regelsatz bezahlt werden muss. Es handelt sich um einen Sonderbedarf nach § 24 Abs. 3 S.1 Nr.3 SGB II.
Tabelle Hartz IV | 2017 | 2018 |
Regelbedarf für Alleinstehende/Alleinerziehenden | 409,00 € | 416,00 € |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 369,00 € | 374,00 € |
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung Für ohne Zustimmung ausgezogene U 25´er | 327,00 € | 332,00 € |
Kinder 0 bis 6 Jahren | 237,00 € | 240,00 € |
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 291,00 € | 296,00 € |
Kinder 14 bis unter 18 Jahren | 311,00 € | 316,00 € |
09.01.2018