P-Kontobescheinigung

Es gibt insgesamt 5 Wege zu einer entsprechenden Bescheinigung:

1. Bescheinigung durch eine gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Suchen Sie eine anerkannte, gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle auf. Sind Sie dort bereits Klient im Rahmen einer Schuldnerberatung, wird das Ausstellen einer Bescheinigung in den allermeisten Fällen kein Problem sein. Die Beratungsstellen verwenden in der Regel eine Musterbescheinigung. Diese legen Sie unverzüglich dem Kreditinstitut vor, damit es den Freibetrag auf Ihrem P-Konto erhöht.

2. Bescheinigung durch Jobcenter oder Sozialamt

Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen (ALG I, ALG II, gesetzliche Rente, Sozialhilfe, etc.), bitten Sie die auszahlende Stelle (z.B. Jobcenter, Sozialamt) darum, eine Bescheinigung auszustellen. Die Musterbescheinigung ist den meisten Sozialleistungsträgern mittlerweile bekannt.

3. Bescheinigung durch Banken und Sparkassen

Empfänger von Sozialleistungen (ALG I, ALG II, Altersrente, Sozialhilfe, etc.) können den Leistungsbescheid bei Ihrer Bank oder Sparkasse vorlegen. Dieser Bescheid gilt auch als sogenannte Bescheinigung. Bereits auf der ersten Seite der Bescheide ergibt sich die Zahl der Unterhaltsberechtigten oder die Art der Leistung. Eine weitere Bescheinigung brauchen Sie dann eigentlich nicht. Der Bezug von Kindergeld ist den Kreditinstituten durch die Kontoführung bekannt. Banken müssen eindeutige Bescheide als Nachweis anerkennen. Lediglich bei berechtigten Zweifeln dürfen Sie an die Gerichte verwiesen werden.

4. Bescheinigung durch Vollstreckungsgericht oder Vollstreckungsstelle

Das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle können den Freibetrag selbst bestimmen. Hierzu muss einen Antrag nach § 850 k Absatz 5 ZPO gestellt werden. Den gerichtlichen Beschluss legen Sie Ihrer Bank vor, die dann den Freibetrag auf Ihrem P-Konto anpassen wird.

5. Bitte beachten Sie: Auch Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen laut Gesetz Bescheinigungen für das P-Konto ausstellen, verlangen hierfür aber meist eine Gebühr.

Sollten Sie eine P-Kontobescheinigung benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.


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