Rückforderung Gebühren für P-Konto
Der BGH hat bereits im Jahr 2013 entschieden, dass ein P-Konto nicht mit Nachteilen und Einschränkungen für die Kunden verbunden sein darf. Betroffene sollten überhöhte Entgelte seit Beginn ihrer Erhebung zurückfordern und automatischem Dispo-Entzug oder gekappten Leistungen etwa beim Lastschriftverfahren oder beim Onlinebanking widersprechen. Denn die Grundsätze des Urteils sind auf alle Banken und Sparkassen übertragbar.